Datum: 27. Januar 2023 11:32
So jetzt weiß ich wieder genau wie ich auf die 2.05 Meter gekommen bin.
Zitat von der Website des deutschen Vertriebs der Sonnenblenden:
HINWEIS für Transporter - Kastenwagen - LKW
Wenn sich die Anbauhöhe einer Sonnenblende über 2m Höhe befindet, ist diese grundsätzlich nicht eintragungspflichtig ! Sonnenblenden an Nutzfahrzeugen egal ob Lkw oder Transporter sind generell zulässig, sofern die Anbauhöhe über 2 Metern Höhe liegt. Sie sind dann außerhalb des Gefahrenbereichs für Mensch und Tier und werden vom TÜV als Luftleitelement ohne ABE oder weitere Eintragung abgenommen. Wir empfehlen dennoch vorab eine Prüfung mit Ihrer örtliche Prüfstelle um Probleme vorab zu vermeiden.
Zitat Ende
Daher dachte ich, ah gut der MB 100 ist ja 2.05 hoch, das sind ja 5cm mehr , jetzt wäre noch die Frage wie hoch der Halter der Schute ist- meine den halter der an die A- Säule kommt.
Warum man laut Vertrieb in dem Fall noch einen Tüv Prüfer fragen soll, erschließt sich nicht, wenn der Tüv ja garnichts zu prüfen hat.
