Hallo Hajo,
in meinem Fall, da ich keine Abnahme durch den TÜV benötigte nichts.
Sobald das dann aber abgenommen werden muss, sollte eine Zulassung vorhanden sein.
Funfact zur Eintragung der zwei Sitzplätze auf der hinteren Sitzbank. Laut Prüfer hätte ich die auch ohne Gurte eingetragen bekommen, da das Fahrzeug Baujahr 1988 ist. Damals waren Gurte in Wohnmobilen noch keine Vorschrift.
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