Re: neulich beim TÜV
geschrieben von:
airbus1
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Datum: 05. April 2021 13:57
Servus, ich gebe jetzt mal meinen Kenntnisstand weiter. Kann sein das es auch von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Wenn man das Fahrzeug an einer Prüfstelle anmeldet hat besteht eine sog. Prüfpflicht. Das heißt der Prüfer muß das Fahrzeug prüfen und auch eine sog Mängelliste erstellen. Nach Abstellen dieser Mängel sollte dann die Plakette erteilt werden. Erfolgt die Vorstellung des Fahrzeuges in einer KFZ Werkstatt besteht diese Prüfpflicht nicht. Sollte die Vorstellung deines Fahrzeuges in einer Prüfstelle erfolgt sein, und die Abnahme ist ohne triftigen Grund abgelehnt worden, würde ich einen Anwalt ( Falls eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht) hinzuziehen. Denn mit Annahme des Prüftermins ist eine Art Vertrag geschlossen worden. Man nimmt sich frei, ev sogar einen ganzen Tag Urlaub und man hat Fahrkosten. Dies kann dann der Anwalt geltend machen.
Gruß Manfred