Re: Und gleich noch eine Vorstellung..
Datum: 05. März 2018 23:57
Also zur Gesetzeslage noch mal:
Hier ist eine Seite mit dem aktualisierten Gesetzestext, denke ich.
Entscheidend solte §6 Absatz 5 a) sein, wobei hier (denke ich) der Unterpunkt 3. anwendbar ist.
Verkürzt: "(5) Zum Antrag auf Registrierung des Fahrzeuges muß der Antragsteller vorlegen a) die Bestätigung der technischen Eignung, die .... 3. die Bescheinigung über die Registrierung des Straßenfahrzeuges ausgestellt in einem anderen Mitgliedsland (der EU) und, sofern er ausgestellt wurde, der technische Brief des Straßenfahrzeuges (sein kann)
Die Unterpunkte 1. bis 5. können niemals alle gleichzeitig zutreffen, also schließe ich daraus, daß 3. allein auch ausreicht. Den Beweis werde ich allerdings erst haben, wenn der Kutter zugelassen ist
Gute Nacht, jetzt muß ich erstmal meinen Kopf ein wenig im Leerlauf laufen lassen