Re: ABE reserveradhalter
geschrieben von:
horst
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Datum: 11. Juli 2008 08:35
Hallo!!Bei mir ist der Reserveradhalter in den Papieren eingetragen!Auserdem habe einen Prüfbericht vom TÜV Bayern dabei, in dem meiner Ansicht nach völlig gegensächliche angaben stehen!Z.B.Hinweise für denFahrzeughalter und Fahrer 1.Durch den Anbau Des Heckbügels erlischt die Betriebserlaubnis nicht 2.Nach dem erstmaligen Anbau des Ersatzradhalters ist die Betriebserlaubnis Des Fahrzeuges:NACH §19(2)StVzo erloschen und mus unter Beifühgung des Gutachtens eines amtlichen anerkanten Sachverständigen oder Prüfers erneut beantragt werden DER Prüfbericht ist über einen Heckbügel in Verbindung mit einem Ersatzradhalter Der firma Ortec,8300 Landshut Gruss Horst.Nachtrag in dem Bericht steht auch das der Radhalter abgebaut werden muss wen kein r.Rad montiert ist und das Rad steets durch die Abdeckhaube verdeckt sein muss
MB100 BJ 1995 75 PS CICARTA AUSBAU
Fiat Sedici BJ 2013 135 PS
Hallo! Wer einen Rechtschreibfehler bei mir findet darf ihn gerne behalten.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.07.08 08:46.