Datum: 21. September 2020 09:50
Seltsam, daß hier keiner was zur eigentlichen Frage schreibt.
Ich hab das mal gegoogelt.
Es ist umgekehrt. Bei alten Standheizungen, die noch kein E-Prüfzeichen haben, gilt auch heute noch Austauschpflicht nach 10 Jahren. Bei neuen Heizungen mit E-Prüfzeichen nicht mehr.
Grüße, Hajo
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