Datum: 18. September 2020 11:32
Hallo
ein Freund hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Gasheizungen nach 10 Jahren ihre Zulassung verlören und nicht mehr betrieben werden dürften.
Ich habe etwas gesucht und
gelesen, dass das erst ab 1993 gelte, davor hätten die Heizungen Bestandschutz, stimmt das?
Unser MB 100 D mit Karmann Aufbau ist EZ 91, ich gehe schwer davon aus, dass die Heizung auch dieses Alter hat, bzw. der ist sogar 88 gebaut.
Ist das nicht ein Risiko?
Bei neuen Heizungen muss nach 10 Jahren den Wärmetauscher erstetzt werden aber bei einer über 30 Jahre alten Heizung wäre das egal?
Ich krieg Angst...
Danke für eine Erhellung..
franc