Re: Holzlenkrad mit Nabe und ABE
geschrieben von:
Orbiter 88
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Datum: 26. Juli 2020 13:27
Du darfst auch mit H jeder Zeit Bauteile die damals oder eben bis 10 Jahre danach erhältlich waren anbauen. Das müsste auch nicht einmal orginal alte Teile sein. Ein Nachbau im Stiel dieser Zeit ist völlig ausreichend. Das gilt grundsätzliche und da kann auch ein noch so wichtiger TÜVler nichts dran rütteln.
Alles was man am Fahrzeug macht muss zeigemäss sein. Das gilt auch für Fahrzeugbeschriftungen, Lack, Felgen, Leuchten, Zusatzscheinwerfer,...
VG LS