Datum: 25. Juli 2020 21:45
Ein wenich genauer oder einfach anders ausgedrückt:
Was in den ersten 10 Lebensjahren an derzeit erhältlichem Zubehörzeugs angebaut wurde, gilt als zeitgemäß.
Also muß es das Lenkrad in besagtem Lebensabschnitt gegeben haben. (Nachweis? - bei uns werden bei der Erstellung des H-Gutachten Fotos angefertigt)
Und wird je nach Gusto des Gutachters toleriert.
Sollte aber irgenwannmal ein wichtigtuender HU-Prüfer feststellen, daß das Bauteil NACH der H-Zulassung montiert wurde, kann im Extremfall sogar das H eingezogen werden.
Der Rest ist einfach eine Art Glaubhaftmachung......immer weniger Prüfer kennen überhaupt noch unser tolles Auto...
Grüße,
,hageo