Datum: 12. April 2019 10:50
Es geht ja nicht alleine um die Ladefläche. Da geht es darum, dass die Ladefläche grösser als der Fahrgastraum sein muss
und nicht mehr wie
3 Stitzplätze incl Fahrer sein dürfen. Auf letzteres stützt sich der Bescheid:
ZITAT AUS DEM ARTIKEL:
Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. und davor steht noch
Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche.
Du kannst es also mit einem Einspruch probieren und das mit Bildern deiner Ladefläche begründen und hoffen, dass die Anzahl der Sitzplätze nicht so relevant sind. Denke aber mal, wenn viele neue Steuerbescheide rausgehen, kommen auch viele Einsprüche mit entsprechender "Bearbeitungszeit" wieder zurück.
So aus der eigenen Erfahrung raus kann ich dir allerdings sagen, dass die Steuer für den Zeitraum 18/19 wohl einbehalten wird.
Fred
Ein Leben ohne MB100 ist möglich! Aber sinnlos.
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