Datum: 06. April 2019 12:09
Es ist halt so, unter den Fachmänner gibt es mehr Deppen als unter Laien welche sich ernsthaft und mit großem Eigeninteresse mit Sachfragen
der betreffenden Materie auseinander setzen.
Viele Werkstätten und Fachleute haben das viel zitierte Halbwissen was
oft den Laien vorgeworfen wird.
Der einzige Grund warum ich mir vorstellen kann, dass ein Prüfer fehlende Stopfen beanstanden kann ist, dass "Einrichtungen" an zu prüfenden KFZ in der Art vorhanden und funktionieren müssen wie das Fahrzeug ursprünglich Bauart gemäß zugelassen ist.
Ich hatte den Fall, dass meine (optionalen) Nebelscheinwerfer (die unten in der Stoßstange) nicht funzten.
Der Tüv hat gesagt , was vorhanden ist muss auch funktionieren( obwohl die Scheinwerfer nicht vorgeschreiben sind)
Bin heim und habe die ausgebaut und wieder ohne hin. Zack TÜV Plakette drauf.
Übrigens, aber das werden hier die meisten wohl bereits wissen:
Nähte im Sinne von einer durchgehenden Linie sind nicht zulässig bei gewissen Blechstärken, also damit an fast allem was an der Karosserie ist.
Grund: Material Schwächung durch Erhitzen.
So können die bei ATU im Prinzip nur Punktschweißungen durchlassen, es sei denn es ist an bestimmten Stellen wie dem Rohrahmen wo Nähte sind. Und wenn man da schweissen müsste, wäre wohl der Kutter einem größeren Felssturz zum Opfer gefallen.
Grüße Marc