Re: Befestigung 2. Sitzreihe und TÜVabnahme beim Transporter
geschrieben von:
schwabenandi
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Datum: 30. Dezember 2018 12:54
also ich hab einen MB100 lang, mit 4 Sitzen. Die Sitzbank hinten hat Beckengurte.
Damit sowas als LKW laufen kann muß
- eine erkennbare Trennung zwischen Laderaum vorhanden sein. Das ist ein 30 cm hohes Brett das einmal quer rübergeht.
- Ladefläche vs Fahrgastfläche mindestens 1:1 oder besser zugunsten der Ladefläche
- das Fahrzeug muß eher dem Charakter eins LKWs entsprechen. Je nach TÜV muß man dazu die hinteren Fenster zuschweißen. Mein MB100 stammt aus Berlin, und da waren die wirklich pingelig....
Ich hab exakt dieselbe Prozedur mal bei einem importierten russischen Bulli in Bonn durchgezogen, aber dem war das mit der Rundumverglasung egal, aber die vier Klappsitze hinten hab ich nicht anerkannt gekriegt.... die waren quer zur Fahrtrichtung montiert. Der läuft auch als LKW.
In Süddeutschland war es dann sogar (beim MB100) egal daß weder die Sitzbank drin war (3x TÜV mit meim MB100) noch das Laderaumbrett... da ich bald Vater werde, kommt die 2. Sitzbank wieder rein :-) oder ich probier mal beim Bus no 2 noch ein paar Sitze eintragen zu lassen.
Allerdings - für rausnehmbare Sitze kann das auch sein, daß das Fahrzeug dann ein "Vielzweckfahrzeug" wird und der LKW-status erlischt. "Vielzweckfahrzeuge" werden wie PKWs besteuert und das wollen wir mal schön lassen, solange kein H-Kennzeichen dran ist.
Und wenn deiner vorher schon ein Kastenwagen war dann hat er wohlmöglich garkeine Montagemöglichkeiten für die Sitzbank hinten, dann scheitert das wohlmöglich daran.
Ich schraube, also bin ich.